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   VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05.MZ   

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VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05.MZ (https://dejure.org/2005,20127)
VG Mainz, Entscheidung vom 05.12.2005 - 3 L 830/05.MZ (https://dejure.org/2005,20127)
VG Mainz, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 3 L 830/05.MZ (https://dejure.org/2005,20127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mobilheim im Außenbereich: Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95

    Sofortige Vollziehung einer bauaufsichtrechlichen Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Wie nämlich die Antragsgegnerin in ihrer Verfügung zu Recht ausgeführt hat, geht von dem Mobilheim eine weit reichende negative Vorbildwirkung und damit ein Nachahmungseffekt aus (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, DÖV 1996, 382; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 - DÖV 2003, 637, 638).

    Von diesem Grundsatz kann aber dann abgewichen werden, wenn die bauliche Anlage ohne (wesentlichen) Substanzverlust beseitigt werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 06. Juni 2002 - 3 TG 1056/02 -, juris).

  • VGH Hessen, 06.06.2002 - 3 TG 1056/02

    Formelle Illegalität-sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Von diesem Grundsatz kann aber dann abgewichen werden, wenn die bauliche Anlage ohne (wesentlichen) Substanzverlust beseitigt werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 06. Juni 2002 - 3 TG 1056/02 -, juris).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Fehlt es dem hinzutretenden Vorhaben aber an einer deutlichen Unterordnung, so wird jedoch in der Regel nicht angenommen werden können, dass dies gleichwohl siedlungstrukturell keinen Bedenken begegnet; gleiches gilt, wenn ein Vorhaben eine weit reichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz sein könnte, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden und dadurch eine weitergehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirkt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juni 1977 - 4 C 37/75 -, BVerwGE 54, 73, 78; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 B 23.04 -, juris).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Fehlt es dem hinzutretenden Vorhaben aber an einer deutlichen Unterordnung, so wird jedoch in der Regel nicht angenommen werden können, dass dies gleichwohl siedlungstrukturell keinen Bedenken begegnet; gleiches gilt, wenn ein Vorhaben eine weit reichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt und daher seine unabweisbare Konsequenz sein könnte, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere Bauten hinzutreten werden und dadurch eine weitergehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirkt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juni 1977 - 4 C 37/75 -, BVerwGE 54, 73, 78; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 B 23.04 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94

    Splittersiedlung; Verfestigung; Unterordnung unter vorhandene Bebauung; Einfügung

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Zwar muss das Hinzutreten weiterer Bebauung zu einer unerwünschten, aber bereits verfestigten Splittersiedlung nicht stets eine weitere Zersiedlung darstellen; so ist z. B. eine "Verfestigung" dann nicht zu befürchten, wenn sich ein Vorhaben der vorhandenen Bebauung unterordnet und sich ohne zusätzliche Ansprüche oder Spannungen in eine bestehende Baulücke einfügt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 1996 - 11 A 1897/94 - BRS 58 Nr. 92).
  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Aus dieser Definition folgt, dass diejenigen baulichen Anlagen nicht als fliegende Bauten angesehen werden können, die zwar geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, die aber dazu bestimmt sind, an ein und demselben Ort auf Dauer oder wiederholt für bestimmte Zeiträume aufgestellt zu werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 1982 - 8 S 1291/81 -, BRS 39 Nr. 146; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Januar 1984 - 4 TH 277/84 -, BRS 42, Nr. 151; OVG Niedersachsen, Urteil vom 04. September 1986 - 6 A 49/86 -, BRS 46 Nr. 57; OVG Thüringen, Beschluss vom 27. Juni 1996 - 1 EO 425/95 -, BRS 58, Nr. 208; Lang in: Jeromin, LBauO Rheinland-Pfalz, Band 1, Stand: Dezember 2004, § 76 RN 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2003 - 3 M 124/02

    Abbruchanordnung bei illegalem Holzhaus

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Wie nämlich die Antragsgegnerin in ihrer Verfügung zu Recht ausgeführt hat, geht von dem Mobilheim eine weit reichende negative Vorbildwirkung und damit ein Nachahmungseffekt aus (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, DÖV 1996, 382; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 - DÖV 2003, 637, 638).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Antragsgegnerin an der sofortigen Vollziehung ihrer Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen die Verfügung eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165; Finkelnburg/Jank, vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage 1998, RN 753 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1982 - 8 S 1291/81

    Fertigbauhalle im Außenbereich; Genehmigungspflicht; fliegender Bau

    Auszug aus VG Mainz, 05.12.2005 - 3 L 830/05
    Aus dieser Definition folgt, dass diejenigen baulichen Anlagen nicht als fliegende Bauten angesehen werden können, die zwar geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, die aber dazu bestimmt sind, an ein und demselben Ort auf Dauer oder wiederholt für bestimmte Zeiträume aufgestellt zu werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 1982 - 8 S 1291/81 -, BRS 39 Nr. 146; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Januar 1984 - 4 TH 277/84 -, BRS 42, Nr. 151; OVG Niedersachsen, Urteil vom 04. September 1986 - 6 A 49/86 -, BRS 46 Nr. 57; OVG Thüringen, Beschluss vom 27. Juni 1996 - 1 EO 425/95 -, BRS 58, Nr. 208; Lang in: Jeromin, LBauO Rheinland-Pfalz, Band 1, Stand: Dezember 2004, § 76 RN 5).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1986 - 6 A 49/86
  • VGH Hessen, 27.01.1984 - 4 TH 277/84
  • BVerwG, 13.01.1982 - 1 A 33.81

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